409 Z. 79 ff.). J.________ habe der Privatklägerin versprochen, sie würde die Polizei in F.________ kontaktieren, wenn sie nichts mehr von ihr hören würde (pag. 409 Z. 87 f.). Es fragt sich an dieser Stelle bereits, weshalb J.________ die Polizei hätte rufen sollen, wenn zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten nichts vorgefallen sein soll.