Wann der zweite Oralverkehr stattgefunden hat, kann gestützt auf die Aussagen der Beteiligten nicht mehr eruiert werden. Immerhin sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, wonach dies auch noch gleichentags geschehen sein soll, weshalb davon auszugehen ist, dass dieser zweite Oralverkehr erst am 12. Dezember 2021 erfolgte. Im Ergebnis geht die Kammer in zeitlicher Hinsicht von folgendem Ablauf aus: - Freitag, 10. Dezember 2021: erster vollzogener Geschlechtsverkehr (Ziff. I.1.1 der Anklageschrift) und erster versuchter Geschlechtsverkehr (Ziff.