___ Mobiltelefon_Bericht Sam- sung_chats_WhatsApp_chat-5]). Weitere Unterhaltungen per WhatsApp gibt es an diesem Tag nicht, was mit Blick auf den regen Austausch am Vortag doch sehr aussergewöhnlich erscheint. Am Sonntag, 12. Dezember 2021 hatte der Beschuldigte frei, weshalb nicht erstaunt, dass es zu gar keiner Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin kam. Er schickte der Privatklägerin lediglich einen Printscreen mit einer Reiseverbindung in die Schweiz (pag. 209 [WhatsApp-Nachricht vom 12. Dezember 2021, 12:46 Uhr, auffindbar unter: D.________ Mobiltelefon_Bericht Sam- sung_chats_WhatsApp_chat-5 bzw. D.________ Mobiltelefon_Bericht Sam- sung_files_Image]).