I.2.1 und I.2.2 der Anklageschrift) zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin gekommen ist. 12.2.2 Zeitpunkte der Sexualkontakte An welchen Tagen die Sexualkontakte genau stattgefunden haben sollen, lässt sich aufgrund der schwammigen und divergierenden Aussagen der Beteiligten nur äusserst schwer ermitteln. Übereinstimmend geben sie an, dass es am Dienstag, 7. Dezember 2021 und am Mittwoch, 8. Dezember 2021 noch zu keinen sexuellen Kontakten gekommen sei (vgl. pag. 299 Z. 159 f. und pag. 441 Z. 294 ff.). Der letzte Vorfall wird sodann gestützt auf die übereinstimmenden Aussagen der beiden