277 Z. 422 ff.). In einer späteren Einvernahme bestätigte sie, dass es vier Mal zu einem Übergriff gekommen sei und sie einmal zu Oralsex gezwungen worden sei. Sie könne sich nicht erinnern, ob er noch einmal versucht habe, sie dazu zu zwingen (pag. 297 f. Z. 90 ff.). Damit erzählte sie von einer unterschiedlichen Anzahl an Vorkommnissen, weshalb nicht einfach auf ihre diesbezüglichen Angaben abgestellt werden kann.