Da hätten sie dann abgebrochen (pag. 484 Z. 661 ff.). In seiner Ersteinvernahme vom 15. Dezember 2021 führte der Beschuldigte zudem aus, es sei letztmals am Sonntagmorgen zu Sex gekommen (pag. 446 Z. 538 f.), wobei sich der Beschuldigte dabei auf den Vorfall mit dem Dönerpapier bezog, also den Tatvorwurf gemäss Ziff. I.1.5 der Anklageschrift (vgl. pag. 1103). Die Privatklägerin führte ihrerseits in der ersten Befragung aus, es sei «etwa» vier Mal zu einem Übergriff gekommen (pag. 257 Z. 534). Später gab sie an, sie sei vier oder fünf Mal vergewaltigt und drei Mal zum Oralsex genötigt worden (pag. 277 Z. 422 ff.).