Zudem hätten sie zwei Mal Oralverkehr gehabt (pag. 446 Z. 538 und Z. 546; pag. 1086 Z. 34). Schliesslich habe er auch einmal «mit der Hand selbst Druck abgelassen» und sie sei 2.5 Meter entfernt gewesen (pag. 446 Z. 546 f.). In der Einvernahme vom 10. Januar 2022 bestätigte der Beschuldigte auf Frage, wie oft er mit der Privatklägerin Sex gehabt habe, es sei drei Mal gewesen, wobei er präzisierte, nur zwei Mal sei es «richtig» mit Penetration der Vagina gewesen. Beim dritten Mal hätten sie gerade angefangen, dann sei das mit dem Knöllchen vom Dönerladen passiert, wo sie aufgesprungen sei. Da hätten sie dann abgebrochen (pag.