Trotzdem isolierte er sie, indem er ihr den Kontakt mit ihrem Vater verbot. Weiter setzte er sie derart stark unter Druck, indem er sie kontrollierte und ihr auch drohte, sie nicht mehr gehen zu lassen, und ihr eintrichterte, dass sie nun bei ihm ein neues Leben habe (vgl. diesbezüglich E. III.12.3 hiernach). 12.2 Zu den Sexualkontakten 12.2.1 Anzahl und Art der Sexualkontakte Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass es in F.________ zu mehreren sexuellen Kontakten mit der Privatklägerin gekommen sei. Konkret habe er insgesamt drei Mal mit der Privatklägerin Sex gehabt. Zudem hätten sie zwei Mal Oralverkehr gehabt (pag.