17 Der Beschuldigte wusste denn auch um ihre Situation. Er wusste, dass sie in psychologischer Behandlung war und starke Bedenken hatte, überhaupt zu ihm nach F.________ zu reisen und er sie quasi überzeugen musste. Er wusste auch, dass sie labil und schnell unter Druck ist. Trotzdem isolierte er sie, indem er ihr den Kontakt mit ihrem Vater verbot.