1542 Z. 17; vgl. auch pag. 1542 Z. 29 f.). Sodann war ihm bewusst, dass die Privatklägerin sich sorgte, nach Deutschland zu reisen, wobei er ihr riet, sie solle – gerade weil sie Panik habe – über ihren Schatten springen (vgl. pag. 192). 12.1.3 Zwischenfazit Vor dem Hintergrund dieser stark divergierenden Persönlichkeiten erscheinen die Ausführungen der Privatklägerin, wonach der Beschuldigte sie während ihres Aufenthalts in F.________ stark unter Druck gesetzt habe, als durchaus nachvollziehbar. Sie war ihm in sozialer und emotionaler Hinsicht klar unterlegen.