Hervorhebungen im Original): Die Persönlichkeit der Privatklägerin wird von allen Aussenstehenden einheitlich beschrieben: Sie wird von allen als für ihr Alter naiv und gutgläubig bzw. sehr hilfsbereit und tierlieb beschrieben. Sie sei zierlich, niedlich und man würde ihr zwanzig nicht geben. Mit Kritik könne sie nur schlecht umgehen. Sie habe Angst vor Neuem und könne mit Druck nicht gut umgehen bzw. sei nicht belastbar. Sie sei nah am Wasser gebaut bzw. weinerlich (wegen Heimweh). Zudem sei sie manipulierbar bzw. könnte in einer Beziehung hörig werden. Ihre letzte Beziehung sei mehrere Jahre her (2019/2020, Exfreund «Y._