Diese versendenten Nachrichten lassen auf ein starkes Kontrollverhalten des Beschuldigten schliessen. Sodann versuchte er, die Standortfreigabe des Mobiltelefons der Privatklägerin zu erhalten (pag. 193; pag. 209 [Sprachnachrichten vom 8. Dezember 2021 Nr. 39, 13:19 Uhr, und Nr. 42, 13:22 Uhr, auffindbar unter: A.________ Mobiltele- fon_Bericht Xiaomi_files_audio]), was ihm die Privatklägerin aber verweigerte. Weiter äusserte er Bedenken betreffend den Ausflug mit den Grosseltern, da sie so nicht erreichbar für ihn sei (pag. 193; pag. 209 [Sprachnachricht Nr. 9 vom 9. Dezember 2021, 12:14 Uhr]).