im Führungsbericht vom 13. März 2025 als freundlicher Insasse mit anständigem Verhalten dem Personal gegenüber umschrieben (pag. 1499). Damit ist als Zwischenfazit festzuhalten, dass der Beschuldigte gegenüber seinem Umfeld als freundlich und hilfsbereit auftritt, was sich auch mit dem ersten Eindruck der Privatklägerin, welche ihn als zunächst sehr freundlich beschrieb (pag. 251 Z. 211 ff.), übereinstimmt. Innerhalb einer Beziehung scheint der Beschuldigte jedoch auch eine andere, kontrollierende Seite zu haben. Seine Ex-Freundin, U.___