Er sei absolut nicht der Typ für eine Vergewaltigung (pag. 431). N.________, der Vater der Privatklägerin, hatte ebenfalls einen guten Eindruck vom Beschuldigten, den er als normal und höflich qualifizierte (pag. 352 Z. 110 ff.). Schliesslich wird der Beschuldigte auch durch das Regionalgefängnis H.________ im Führungsbericht vom 13. März 2025 als freundlicher Insasse mit anständigem Verhalten dem Personal gegenüber umschrieben (pag.