der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Soweit notwendig, wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung näher auf die einzelnen Beweismittel eingegangen. Dies gilt auch für die oberinstanzlichen Beweisergänzungen. 10. Theoretische Ausführungen zur Beweiswürdigung Bezüglich der allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse im Besonderen kann vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1358 ff., S. 68 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).