Damit die Privatklägerin vorher alles kennenlernen konnte, entstand die gemeinsame Idee, dass sie A.________ vorher rund 1 Woche lang in F.________ (Ortschaft in Deutschland) besuchen kommt. Geplant war dieser Besuch für den Zeitraum vom 13.-20.12.2021 (pag 440, Z. 220). Aufgrund dessen, dass der Beschuldigte sich am 5.12.2021 bei Kollegen (K.________ und L.________) in M.________ (Ortschaften in Deutschland) aufhielt (pag. 440, Z. 225), verschob man den Besuch gemeinsam nach vorne, da A.________ so viel weniger Kilometer in die Schweiz fahren musste, um die Privatklägerin abzuholen.