schlug und er sich schliesslich selber bis zum Orgasmus an seinem Penis rieb, den Kopf der Privatklägerin nach hinten zog und ihr in den Mund ejakulierte und sie unter Androhung von Konsequenzen zwang sein Sperma zu schlucken; 2.2. vermutlich am Abend des 11. oder 12. Dezembers 2021, im Bett im Wohnzimmer des Beschuldigten, als der Beschuldigte die Privatklägerin, nach der Vergewaltigung unter Ziff. 1.3 oder 1.4.,