2.1. an einem nicht genauer bestimmbaren Abend in der fraglichen Woche, im Bett im Wohnzimmer des Beschuldigten, als der Beschuldigte die Privatklägerin während dem gemeinsamen Fernsehschauen anfassen wollte und sie ihm mitteilte, dass sie Schmerzen habe und nicht mehr könne, er plötzlich seine Unterhosen auszog und ihren Kopf an den Haaren auf seine Brust zog, wobei er auf dem Rücken lag und er seinen Penis massierte und anschliessend ihren Kopf so lange gegen seinen Penis drückte, bis die Privatklägerin diesen in den Mund nahm und er währenddessen weiter an seinem Penis rieb und ihr mehrmals mit der Hand gegen die Wange