1.4. vermutlich am Abend des 11. Dezembers 2021, im Bett im Wohnzimmer des Beschuldigten, als der Beschuldigte ein weiteres Mal mit seinem Penis vaginal, ohne ein Kondom zu tragen, in die Privatklägerin eindrang, obwohl sie ihm mitteilte, dass sie dies nicht wolle und er sie dabei aufs Bett drückte und an den Schultern, den Armen und den Hüften festhielt und jeweils noch härter in sie eindrang, wenn sie versuchte von ihm wegzukommen;