1.2. (Versuch) vermutlich ebenfalls am Abend des 9. Dezembers 2021, in der Dusche des Beschuldigten, als dieser nach der oben ausgeführten Vergewaltigung (Ziff. 1.1), mit der Privatklägerin in 9 die Dusche ging, um sie abzuduschen und dort versuchte stehend und ohne Kondom vaginal in sie einzudringen, was aufgrund der Grössenverhältnisse im Stehen nicht gelang;