setzte, den Beschuldigten kratzte, versuchte sich wegzudrehen, die Beine zu schliessen und zu überkreuzen, was ihr aufgrund der Kräfteverhältnisse nicht gelang und der Beschuldigte sie in der Folge auf den Bauch drehte und ein weiteres Mal, ohne Kondom, vaginal mit seinem Penis von hinten eindrang und sie gleichzeitig mit der einen Hand zu sich heranzog, wobei die Privatklägerin während und nach diesen sexuellen Handlungen grosse Schmerzen im Vaginalbereich hatte und der Beschuldigte umso heftiger in sie eindrang, je mehr sich die Privatklägerin wehrte;