der Beschuldigte drei Mal gegen den verbalen, konkludenten und ausdrücklichen Willen der Privatklägerin mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, diesen dennoch an ihr vollzog bzw. zusätzlich zwei Mal zu vollziehen versuchte, dadurch, dass er der Privatklägerin zuerst verbot ihre Medikamente gegen Depressionen und ihre Schlaftabletten zu nehmen, wodurch es dieser zunehmend psychisch schlechter ging, er die Privatklägerin psychisch bedrängte und u.a. damit unter Druck setzte, dass er sie nicht nach Hause gehen lassen werde und dass er bereits viel Geld für