32 Abs. 2 zweiter Teilsatz StPO in I.________ (Ortschaft) im Kanton Bern angetroffen und festgenommen. Die Behörden des Kantons Bern sind damit zur Verfolgung der in Frage stehenden Straftat und zur Durchführung des vorliegenden Strafverfahrens örtlich zuständig. 8 III. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten werden gemäss Anklageschrift vom 13. März 2023 folgende Straftaten zur Last gelegt (pag. 979 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Vergewaltigung, mehrfach begangen und Versuch dazu