Die ersten Durchsuchungen fanden bereits am 5. Januar 2022 statt (pag. 628 ff.). Indem die Behörden in Deutschland dem Rechtshilfebegehren im vollen Wissen darum, dass in der Schweiz ein Verfahren gegen einen ihrer Staatsbürger wegen in Deutschland begangener Taten eröffnet wurde, stattgaben, verzichteten sie bereits damals konkludent auf eine Auslieferung, ansonsten sie diese in diesem Zeitpunkt verlangt hätten. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 21. Februar 2023 (pag. 943 ff.) teilte die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz F._____