Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland beantragte bereits am 20. Dezember 2021 – und damit bloss fünf Tage nach Eröffnung des Vorverfahrens – rechtshilfeweise und unter Schilderung des rechtsrelevanten Sachverhalts die Durchführung einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Beschuldigten, die Erstellung einer Fotodokumentation, die Sicherstellung von Beweisgegenständen, die Durchsuchung des Fahrzeugs des Beschuldigten, die Abklärung betreffend Eigentümerschaft der sich im Kofferraum des Fahrzeugs befindlichen Kontrollschildern sowie die Befragung der Grossmutter des Beschuldigten (pag. 531 ff.). Die Staatsanwaltschaft F._____