2. einer Landesverweisung von 10 Jahren (inkl. SIS-Ausschreibung); 3 der Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). II. Es seien die nötigen Verfügungen zu treffen (amtl. Honorar, Löschfristen DNA). 4.3 Privatklägerin Die Rechtsvertretung der Privatklägerin stellte anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1546): 1. Die Berufung sei abzuweisen. 2. Die Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft sei gutzuheissen.