7. Die Zivilklagen seien abzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - 8. Der Beschuldigte sei per sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 4.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung Folgendes (pag 1556; Hervorhebungen im Original): I. A.________ sei schuldig zu sprechen: