1520 ff.). Während der Einvernahme des Beschuldigten reichte die Verteidigung ein vom 2. Mai 2023 datierendes Schreiben der Staatsanwaltschaft F.________ ein, wonach das dort geführte Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung eingestellt worden sei (pag. 1549). Dieses Schreiben wurde anschliessend zu den Akten erkannt (pag. 1536).