3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen je ein aktueller Strafregisterauszug aus der Schweiz und aus Deutschland (datierend vom 10. März 2025 und 21. März 2025; pag. 1503 und 1512) sowie ein aktueller Führungsbericht beim Regionalgefängnis H.________ (datierend vom 13. März 2025; pag. 1499 f.) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter wurden die Privatklägerin und der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung erneut einvernommen (pag. 1520 ff.).