1452). Mit Verfügung vom 15. November 2024 wurde ein entsprechendes Gesuch der Privatklägerin um unentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen, unter Beiordnung von Rechtsanwältin E.________ als amtliche Rechtsbeiständin (pag. 1460 ff.; pag. 1482 f.). Sodann wurden mit Verfügung vom 21. März 2025 entsprechende