2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der amtliche Verteidiger von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), Rechtsanwalt B.________, am 27. Oktober 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 1144). Mit Verfügung vom 3. Juli 2024 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend ebenfalls vom 3. Juli 2024, zu (pag. 1396 f.; pag. 1291 ff.). Mit Eingabe vom 16. Juli 2024 teilte Rechtsanwalt C.________ mit, er sei vom Beschuldigten mit der Wahrung dessen Interessen beauftragt worden und beantrage die Sistierung der Pflichtverteidigung durch Rechtsanwalt B.________ (pag. 1406 ff.).