2 2. Die Schadenersatzforderung der Straf- und Zivilklägerin D.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst 3 Monate, d.h. bis am 20.01.2024, bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). [Verweis auf separate Begründung]