[Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] II. [amtliche Entschädigungen] III. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter verurteilt und erkannt: 1. Zur Bezahlung von CHF 15'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 11.12.2021 an die Straf- und Zivilklägerin D.________, soweit weitergehend abgewiesen.