1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 676 Tagen wird im Umfang von 676 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 18'700.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerschaft) von CHF 33'692.45, insgesamt bestimmt auf CHF 52'392.45 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerschaft auf CHF 21'548.90).