22. Die Gesuchstellerin stellte in ihrer Eingabe vom 3. Juli 2024 «für den Eventualfall des Unterliegens» ein Gesuch um unentgeltliche amtliche Verteidigung und beantragte dabei die Einsetzung von Advokat Dr. B.________ als (unentgeltlicher) amtlicher Verteidiger. Es sei aktenkundig, dass sie nicht in der Lage sei, die finanziellen Mittel für eine anwaltliche Vertretung aufzuwerfen (pag. 14 ff.; insb. pag. 17 Ziff. 7).