19. Anschein der Befangenheit in der Gesamtheit (betreffend die Gesuchsgegner 1 und 3 sowie die Gesuchsgegnerin 2) 19.1 Die Gesuchstellerin bzw. ihre Rechtsvertretung brachte vor, es sei für die Beurteilung des Anscheins der Befangenheit eine Gesamtschau der Ausstandsgründe vorzunehmen (etwa pag. 16). Zusammenfassend und teilweise wiederholend zu den bisherigen Erwägungen der Kammer ist festzuhalten, dass die Gesuchstel-