406 StPO im konkreten Fall erfüllt sind und, ob der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung mit Art. 6 Ziff. 1 EMRK vereinbar ist. Inwiefern diese Bestimmung vorliegend verletzt worden sein soll, erschliesst sich der Kammer aus der Argumentation von Advokat Dr. B.________ nicht. Daraus, dass die beschuldigte Person dem schriftlichen