14 Gesuchsgegnerschaft offenkundig das rechtliche Gehör der Gesuchstellerin verletzt habe. Auf diesen Umstand seien die Gesuchsgegner 1 und 3 in ihren Vernehmlassungen mit keiner Silbe eingegangen. Ebenso wenig seien die beiden Gesuchsgegner auf die in der Eingabe vom 3. Juli 2024 gestellten Beweis- und Konfrontationsanträge sowie auf die vorgebrachte Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht der ersten Instanz eingegangen. Advokat Dr. B.___