11 Gesuchsgegnerin 2 und den Gesuchsgegner 3 und beantragte u.a. einen zweiten Schriftenwechsel (pag. 14 ff. und pag. 24 ff.). Zur Begründung des Ausstandsbegehrens gegen den Gesuchsgegner 1 führte Advokat Dr. B.________ aus, dass der Gesuchsgegner 1 mit dem vorerwähnten Beschluss einen weiteren Ausstandsgrund gesetzt habe, der bei der Beurteilung des Anscheins der Befangenheit in der Gesamtschau zu berücksichtigen sei (pag. 24 ff.). Weiter hielt Advokat Dr. B.____