17. Widersprüchliches Verhalten des Gesuchsgegners 1 betreffend den Beschluss vom 24. Juni 2024 (Anordnung des schriftlichen Verfahrens) 17.1 Advokat Dr. B.________ ergänzte am 3. Juli 2024 für die Gesuchstellerin das am 19. Juni 2024 gegen den Gesuchsgegner 1 vorsorglich gestellte Ausstandsbegehren nach Eröffnung des im Hauptverfahren SK 24 61 ergangenen Beschlusses vom 24. Juni 2024. Ferner stellte er ein Ausstandsbegehren gegen die