Weiter erschliesst sich der Kammer nicht, inwiefern aus der geplanten Verhandlungsdauer eine mangelnde Ergebnisoffenheit des Gesuchsgegners 1 abgeleitet werden soll. Im Rahmen der Verhandlungsvorbereitung treffen die Kammermitglieder rechtliche Abklärungen, damit eine sorgfältige und effiziente Urteilsberatung gewährleistet werden kann. Neue Vorbringen der Parteien werden geprüft und es werden – sofern erforderlich – zusätzliche Abklärungen getroffen.