Insbesondere sei davon auszugehen, dass sich die Gesuchstellerin im erstinstanzlichen Verfahren als juristische Laiin lediglich zum Tatsächlichen und nicht zum Rechtlichen geäussert habe und wenn, dann lediglich in einem rudimentären laienhaften Sinn. Die Situation vor dem Berufungsgericht gestalte sich nun völlig anders, die Gesuchstellerin werde nun durch ihn vertreten. Advokat Dr. B.________ begründete unter Hinweis auf andere Klimaprotest- Verfahren und F.________ (eine juristische Publikation) (pag. 3 Ziff. 6), es sei mit einer «differenzierten juristischen Argumentation» zu rechnen.