16. Mangelnde Ergebnisoffenheit des Gesuchsgegners 1 (Dauer der geplanten mündlichen Berufungsverhandlung) 16.1 Mit Eingabe vom 19. Juni 2024 erklärte sich Advokat Dr. B.________ als Rechtsvertreter/Verteidiger der Gesuchstellerin mit dem in der Verfügung vom 16. April 2024 mitgeteilten Zeitbedarf für die Berufungsverhandlung nicht einverstanden und stellte einen Antrag, dass und inwiefern eine mehrtägige Berufungsverhandlung durchzuführen sei. Advokat Dr. B.________ argumentierte, die offensichtlich auf Anweisung des Instruktionsrichters erfolgte telefonische Anfrage der Kanzlei des Obergerichts betreffend