5 Kammer, ob für das Hauptverfahren SK 24 61 ein schriftliches oder ein mündliches Verfahren sinnvoll bzw. sinnvoller erscheint. 12.2 Nachfolgend werden die nach Auffassung der Gesuchstellerin den Ausstand begründenden Vorbringen zunächst thematisch separat abgehandelt. Zuletzt wird die Kammer prüfen, ob in der Gesamtheit ein Anschein der Befangenheit oder gar eine effektive Befangenheit zu bejahen ist. IV. Rechtliche Grundlagen