In der Folge reichte die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 3. Juli 2024 (pag. 24 ff.) ein Ausstandsbegehren gegen den Gesuchsgegner 1 als Erweiterung zum bereits am 19. Juni 2024 vorsorglich gestellten Ausstandsbegehren ein. Zudem stellte die Gesuchstellerin auch gegen die Gesuchsgegnerin 2 und den Gesuchsgegner 3 ein Ausstandsbegehren.