Mit Eingabe vom 19. Juni 2024 beantragte die Gesuchstellerin Folgendes (pag. 1): 1. Das Berufungsverfahren sei, wie folgt, durchzuführen: ein Tag für das Beweisverfahren sowie die Parteivorträge, mindestens 1-2 Tage für die Urteilsberatung sowie ein halber Tag für die Urteilseröffnung. 2. Für den Fall, dass der vorstehend gestellte Antrag instruktionsrichterlich abgewiesen werden sollte, habe der Instruktionsrichter umgehend in den Ausstand zu treten.