10. Ausgangslage 10.1 Ursprünglicher Auslöser für das vorliegend zu beurteilende Ausstandsgesuch gegen den Gesuchsgegner 1 war die Verfügung vom 16. April 2024, welche im Hauptverfahren SK 24 61 erging. Mit dieser Verfügung wurde u.a. – nachdem der Gesuchstellerin Gelegenheit eingeräumt worden war, zur Durchführung eines allfälligen schriftlichen Verfahrens Stellung zu nehmen und die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 8. April 2024 (Akten SK 24 61, pag. 201 f.) erklärt hatte, ein mündliches Berufungsverfahren zu wünschen – mitgeteilt, dass eine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt wird.