5. Mit Stellungnahmen vom 11. Juli 2024 und 13. Juli 2024 beantragten die Gesuchsgegner 1 und 3 die Abweisung der Ausstandsgesuche (pag. 55 f. und pag. 57). Die Gesuchsgegnerin 2 hat keine Vernehmlassung eingereicht. 6. Mit Verfügung vom 13. August 2024 wurden die Verfahren SK 24 285 und SK 24 302 antragsgemäss vereinigt und verfügt, dass das Verfahren unter der Verfahrensnummer SK 24 302 weitergeführt wird. Gleichzeitig wurde auf die Anordnung eines weiteren Schriftenwechsels verzichtet und die Parteien wurden aufgefordert, allfällige Gegenbemerkungen innert 10 Tagen einzureichen (pag. 58 f.).