Die 1. Strafkammer eröffnete daraufhin das Ausstandsverfahren SK 24 302. Gleichentags beantragte die Gesuchstellerin mit separater Eingabe im Verfahren SK 24 285 die Vereinigung des ursprünglichen Ausstandsbegehrens mit den neuen bzw. ergänzten Ausstandsbegehren gegen die Gesuchsgegner 1-3. Weiter beantragte die Gesuchstellerin, es sei ihr für den Eventualfall des Unterliegens die unentgeltliche amtliche Verteidigung mit Advokat Dr. B.________ als unentgeltlichem amtlichen Verteidiger zu bewilligen (pag. 14 ff.).