2. Mit Stellungnahme vom 1. Juli 2024 nahm der Gesuchsgegner 1 zum Ausstandsgesuch Stellung und beantragte die Abweisung desselben, soweit darauf einzutreten sei (pag. 8 ff.). 3. Mit Verfügung vom 2. Juli 2024 wurde von der Stellungnahme des Gesuchsgegners 1 Kenntnis genommen und gegeben, auf einen weiteren Schriftenwechsel verzichtet und verfügt, dass allfällige Gegenbemerkungen umgehend einzureichen seien (pag. 11 f.).